Bildungsauftrag

Die Grundlage unserer pädagogischen Arbeit bildet der niedersächsische Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich

Dieses verbindliche Curriculum verankert den Bildungsauftrag von Kindertageseinrichtungen wie folgt:

„Die Entwicklung des Kindes zu seiner eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit ist das übergreifende Ziel frühkindlicher Bildung, Erziehung und Betreuung. Dieser Auftrag des SGBVIII aus dem Jahr 1991 an die Kindertagesstätten wird im niedersächsischen Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder in den §§ 2 und 3 aufgegriffen und er eigene Bildungs- und Erziehungsauftrag ausdrücklich genannt.“ (Vgl. Orientierungsplan für Bildung und Erziehung, Seite 8)

 

Die Tageseinrichtung als Lernort besitzt also einen eigenen eigenständigen Bildungsauftrag. Sie erfüllt somit nicht nur den Zweck für die Vereinbarkeit von Familien und Beruf, sondern ist vorrangig die erste Bildungseinrichtung im Leben eines Kindes. Eine ganzheitliche und umfassende Förderung bildet den Grundstein für die gesamte Bildungslaufbahn eines Kindes und eröffnet ihnen bestmögliche Startbedingungen für einen erfolgreichen Schuleintritt. 

Der Bildungsauftrag umfasst wichtige Bausteine der pädagogischen Arbeit von Fachkräften.

Hierzu zählen:

  • Das Leben und Lernen in einer Kindergruppe
  • Das Spiel als elementare Lernform
  • Die Einrichtung einer anregenden Lernumgebung
  • Die Beobachtung und Dokumentation von Bildungsprozessen
  • Die Zusammenarbeit im Team und mit weitere Kooperationspartnern
  • Die Erziehungspartnerschaft mit Eltern
  • Die Gestaltung von Übergängen
  • Die Qualitätsentwicklung und -Sicherung
  • Die Vernetzung mit dem sozialen Umfeld der Kindertageseinrichtung