Partizipation

Partizipation ist ein Kinderrecht und versteht die Beteiligung und Teilhabe von Kindern an Entscheidungsprozessen, die das eigene Leben und das Leben der Gesellschaft betreffen. Sie ist zudem Grundlage jeder demokratischen Gesellschaft.

Die Beteiligung von Kindern an der Gestaltung des Alltags fördert die Einschätzung und Wahrnehmung eigener Bedürfnisse und Gefühle. Das Erleben, dass jeder mit seinen Wünschen und Bedürfnissen ernst genommen wird, bestärkt Kinder darin, die eigene Persönlichkeit zu entfalten und Selbstwirksamkeit zu erfahren. Auch die Entwicklung von Konfliktlösungsstrategien befähigt Kinder darin mit den Menschen in ihrem Umfeld in Aushandlungsprozesse zu gehen. Diese sprachlich zu begleiten fördert zudem umfangreich die sprachlichen Kompetenzen von Kindern.

In unserer täglichen Arbeit bieten feste Instanzen wie Erzähl-und Morgenkreise, wie aber auch die Freispielphase ein reiches Praxisfeld der kindlichen Mitgestaltung.

Im Morgenkreis ist der ideale Ort für Kinder, gemeinsam den Tag zu planen, an demokratischen Entscheidungsprozessen mitzuwirken, Beschwerden zu äußern und ihre Anliegen zu teilen.

In unserer Einrichtung haben Kinder zudem die Möglichkeit, ihre Spielaktivitäten und somit auch die Lernfelder selbst zu wählen. Hier werden Sie dazu animiert mit anderen Kindern Vereinbarungen zu treffen, Regeln des Miteinanders zu verabreden sowie eigene Meinungen und Bedürfnisse auf eine sozial verträgliche Art zu vertreten.

Partizipation ist u.a. fest in der Kinderrechtskonvention verankert. Darin  sind die Rechte von Kindern verbindlich festgeschrieben.

 

 

Kurz gefasst die 10 wichtigsten Artikel der Kinderrechte:

 

1.    Gleichheit

Alle Kinder haben die gleichen Rechte. Kein Kind darf benachteiligt werden.

(Artikel 2)

2.     Gesundheit

Kinder haben das Recht gesund zu leben, Geborgenheit zu finden und keine Not zu leiden.

(Artikel 24)

3.     Bildung

Kinder haben das Recht zu lernen und eine Ausbildung zu machen, die ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht.

(Artikel 28)

4.     Spiel und Freizeit

Kinder haben das Recht zu spielen, sich zu erholen und künstlerisch tätig zu sein.

(Artikel 31)

5.     Freie Meinungsäußerung und Beteiligung

Kinder haben das Recht bei allen Fragen, die sie betreffen, mitzubestimmen und zu sagen, was sie denken.

(Artikel 12 und 13)

6.     Schutz vor Gewalt

Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung.

(Artikel 19, 32 und 34)

7.     Zugang zu Medien

Kinder haben das Recht sich alle Informationen zu beschaffen, die sie brauchen, und ihre eigene Meinung zu verbreiten.

(Artikel 17)

8.     Schutz der Privatsphäre und Würde

Kinder haben das Recht, dass ihr Privatleben und ihre Würde geachtet werden.

(Artikel 16)

9.     Schutz im Krieg und auf der Flucht

Kinder haben das Recht im Krieg und auf der Flucht besonders geschützt zu werden.

(Artikel 22 und 38)

10. Besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung

Behinderte Kinder haben das Recht auf besondere Fürsorge und Förderung, damit sie aktiv am Leben teilnehmen können.

(Artikel 23)